Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Halle (Saale) eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank Halle (Saale) eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

von links: Thomas Kaul und Sascha Gläßer (Vorsitzender)

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dr. Bernd Günther (Vorsitzender)

Jörg Bella
Karsten Ecke
Norbert Karg
Thomas Keindorf
Monika Ludwig
Henrik Otto
Jörg Rolle
Andreas Schade
Marco Thiele

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Beirat

Der Beirat ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium - er hat daher nur eine beratende aber keine beschlussfassende Kompetenz. Dennoch ist der Beirat für unsere Bank ein unverzichtbares Instrument, um eine noch stärkere Verankerung in der Region zu gewährleisten.

Unsere Beiräte stehen mit ihrem persönlichen Engagement für die enge Verknüpfung zu unseren Kunden und Mitgliedern vor Ort. In Erfüllung ihrer Aufgaben arbeiten sie dabei vertrauensvoll mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammen und werden zur Besprechung grundsätzlicher Fragen und geschäftspolitisch wichtiger Entscheidungen hinzugezogen.

In Zeiten, in denen viele Menschen die negativen Folgen anonymen Wirtschaftens spüren und zurecht kritisieren, unterscheiden wir uns gerade durch diese  Form der Mitbestimmung und Mitgestaltung von allen anderen Banken. Andere reden über Nähe – wir leben sie.