Wir sind anders. Wir sind eine Genossenschaftsbank und damit unseren Kundinnen und Kunden sowie Mitgliedern verpflichtet. Ihr Antrieb steht bei uns im Vordergrund. Informieren Sie sich über unser Leitbild und die Genossenschaftsidee und erfahren Sie, wie wir gemeinsam mit Ihnen die Zukunft gestalten wollen.
Was uns auszeichnet
Leitbild
Solidarisch, fair, partnerschaftlich und persönlich: So beraten wir.
Wir sind persönlich für Sie da. Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region unsere Bank aktiv mit. Hier zeigen wir Ihnen die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Halle (Saale) eG.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Halle (Saale) eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
von links: Thomas Kaul und Sascha Gläßer (Vorsitzender)
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Dr. Bernd Günther (Vorsitzender)
Jörg Bella Karsten Ecke Norbert Karg Thomas Keindorf Monika Ludwig Henrik Otto Jörg Rolle Andreas Schade Marco Thiele
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
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Damit Sie immer genau die Lösungen bekommen, die zu Ihnen passen, arbeiten wir mit unseren starken Finanzpartnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zusammen. Die Solvenz der FinanzGruppe wird in einem Rating beurteilt. Mehr über unser Schutzsystem für Ihr Geld finden Sie unter „Einlagensicherung”.