Stand: 12.2023
Nachhaltigkeitsanforderungen an gewerbliche Kreditnehmer der Volksbank Halle (Saale) eG
1. Positiv- und Ausschlusskriterien
Bei der Kreditvergabe werden wir zukünftig nachfolgende Positiv- und Ausschlusskriterien hinsichtlich Nachhaltigkeit in Bezug auf Geschäftsfelder/ Branchen und Geschäftspraktiken von gewerblichen Kunden/Firmenkunden beachten.
2. Positivkriterien für die gewerbliche Kreditvergabe
2.1 Geschäftsfelder/Branchen
- Erneuerbare Energien
- Ernährung, Land- und Forstwirtschaft
- Bezahlbares Wohnen
- Bildung und Kultur
- Soziales und Gesundheit
- E-Mobilität und ÖPNV
2.2 Geschäftspraktiken
- Ressourcenschonende Betriebsführung
- Soziale Verantwortung
- Produktverantwortung (z.B. Kreislaufwirtschaft)
3. Ausschlusskriterien für die gewerbliche Kreditvergabe
3.1 Geschäftsfelder/Branchen
- Atomenergie
- Kohleenergie
- Rüstung und Waffen
- Embryonenforschung
- Suchtmittel
3.2 Geschäftspraktiken
- Verletzung von Menschenrechten = Missachtung allgemein anerkannter Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Menschenrechte durch das Unternehmen oder seine Zulieferer - negative Auswirkungen auf die Menschrechte der Bevölkerung gem. International Bill of Human Rights und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
- Verletzung von Arbeitnehmerrechten = Missachtung allgemein anerkannter Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz von Arbeitnehmern durch das Unternehmen oder seine Zulieferer – Kernarbeitsnormen: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und Mindestarbeitsstandards: Arbeitssicherheit und Gesundheit sowie Bezahlung und Arbeitszeit
- Kontroverses Umweltverhalten = Missachtung allgemein anerkannter Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Umwelt durch das Unternehmen oder seine Zulieferer - Umweltschäden verursachen oder verstärken; Vorsorgeprinzip, gängige Industrienormen, dem Prinzip der besten verfügbaren Technik sowie international fortschrittlichste Umweltgesetzgebungen
- Kontroverse Wirtschaftspraktiken = Missachtung allgemein anerkannter Normen, Prinzipien und Standards zur Sicherstellung fairen Wirtschaftsverhaltens durch das Unternehmen oder seine Zulieferer – Verursachung oder Verstärkung von wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Schäden durch bzw. im Bereich von Korruption, Bilanzierung, Wettbewerb, Steuern, Geldverkehr