Nachhaltigkeitskriterien bei der Kreditvergabe in der Volksbank Halle (Saale) eG

Stand: 12.2024

1. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie im Kundengeschäft

Wir beraten unsere Kunden zu Finanzierungsmöglichkeiten, die der energetischen Effizienz oder dem Übergang zu nachhaltigen Geschäftsmodellen dienen. Für alle gewerblichen Kreditnehmer ermitteln wir den ESG-Score. Bei größeren Finanzierungen bzw. Unternehmen erfolgt eine detailliertere Analyse mit Hilfe eines Fragebogens. Daraus leiten wir Beratungsansätze für die nachhaltige Transformation ab.

Für alle als Kreditsicherheit beliehenen Immobilien wird ebenfalls ein ESG-Score ermittelt. Energieausweise dienen der Verbesserung der Datenqualität. Auch bei den Immobilienfinanzierungen liegt der Schwerpunkt zum jetzigen Zeitpunkt auf der Begleitung der Transformation.

Die Bank hat die mit der Kreditvergabe betrauten Mitarbeiter zu Energie-Beratern qualifiziert und nutzt die Beratungsangebote und -hilfen aus dem genossenschaftlichen Finanzverbund. Ziel ist es, für alle Kunden ein qualitativ hochwertiges Beratungsangebot im Bereich Nachhaltigkeit / ESG bereitzustellen.

Im Anlagebereich beziehen wir bei der Bedarfsermittlung Nachhaltigkeit aktiv ein und bieten über unsere Verbundpartner eine breite und ausgewogene Produktpalette, die soziale und ökologische Kriterien einbezieht. Wir entwickeln die Nachhaltigkeitskompetenzen unserer Beraterinnen und Berater kontinuierlich und aufgabenbezogen weiter.

2. Positivkriterien für die gewerbliche Kreditvergabe

2.1 Geschäftsfelder/Branchen

  • Erneuerbare Energien
  • Ernährung, Land- und Forstwirtschaft
  • Bezahlbares Wohnen
  • Bildung und Kultur
  • Soziales und Gesundheit
  • E-Mobilität und ÖPNV

2.2 Geschäftspraktiken

  • Ressourcenschonende Betriebsführung
  • Soziale Verantwortung
  • Produktverantwortung (z.B. Kreislaufwirtschaft)

3. Keine Ausschlusskriterien

Einige Branchen sind derzeit nicht nachhaltig, dieser Zustand lässt sich nur langsam ändern. Gleichwohl bemüht sich die Volksbank Halle (Saale) eG um eine faire Bewertung z.B. innerhalb der Branche. Ziel ist es, sich zusammen in die richtige Richtung zu bewegen. Auf die Anwendung von harten Ausschlusskriterien wird – auch aufgrund der fehlenden Überprüfbarkeit – verzichtet.

4. Ablehnung kontroverser Geschäftspraktiken

Gleichwohl lehnen wir kontroverse Geschäftspraktiken ab und behalten uns die Beendigung der Geschäftsbeziehung bei einer positiven Kenntnis ausdrücklich vor:

  • Verletzung von Menschenrechten = Missachtung allgemein anerkannter Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Menschenrechte durch das Unternehmen oder seine Zulieferer - negative Auswirkungen auf die Menschrechte der Bevölkerung gem. International Bill of Human Rights und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte;
  • Verletzung von Arbeitnehmerrechten = Missachtung allgemein anerkannter Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz von Arbeitnehmern durch das Unternehmen oder seine Zulieferer – Kernarbeitsnormen: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und Mindestarbeitsstandards: Arbeitssicherheit und Gesundheit sowie Bezahlung und Arbeitszeit;
  • Kontroverses Umweltverhalten = Missachtung allgemein anerkannter Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Umwelt durch das Unternehmen oder seine Zulieferer - Umweltschäden verursachen oder verstärken; Vorsorgeprinzip, gängige Industrienormen, dem Prinzip der besten verfügbaren Technik sowie international fortschrittlichste Umweltgesetzgebungen;
  • Kontroverse Wirtschaftspraktiken = Missachtung allgemein anerkannter Normen, Prinzipien und Standards zur Sicherstellung fairen Wirtschaftsverhaltens durch das Unternehmen oder seine Zulieferer – Verursachung oder Verstärkung von wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Schäden durch bzw. im Bereich von Korruption, Bilanzierung, Wettbewerb, Steuern, Geldverkehr.