Nachhaltigkeitsanforderungen an Lieferanten der Volksbank Halle (Saale) eG

Stand: 01.2023

1. Nachhaltigkeitsbekenntnis der Volksbank Halle (Saale) eG

Nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln ist für die Bank ein zentrales Unternehmensziel. Wirtschaftlicher Erfolg hat daher immer im Einklang mit Umwelt und Gesellschaft zu stehen. Wir sind uns unserer sozialen, ökonomischen und ökologischen Verantwortung bewusst und möchten darüber hinaus eine möglichst einwandfreie Lieferkette für unsere Kunden sicherstellen.

Zur Verankerung dieser Nachhaltigkeitskriterien in den Geschäftsprozessen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg wird eine Vereinbarung abgeschlossen.

Im Folgenden präzisiert die Bank die Erwartungen an alle Auftragnehmer.

Die Bank betrachtet diese Anforderungen als wesentlich für die jeweilige Geschäftsbeziehung.

Bei Verstoß gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen wird die Bank einen konkreten Maßnahmenplan erstellen. Dieser enthält auch ein Eskalationsschema, das im Extremfall bis zur Kündigung der Geschäftsbeziehung reichen kann. Die Bank erwartet, dass der Auftragnehmer auch für die Einhaltung dieser Anforderungen durch seine Geschäftspartner und Subunternehmer Sorge trägt, diese thematisiert und abfragt.

2. Erwartungen an den Auftragnehmer

Die im Folgenden aufgeführten Erwartungen stellen Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bank erwartet, dass der Auftragnehmer die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen sowie internationalen Standards wahrt und achtet.

2.1 Ökonomische Kriterien

Die Bank strebt eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit ihren Auftragnehmern an und übernimmt Verantwortung gegenüber den Auftragnehmern, der Umwelt und der Gesellschaft. Wir erwarten von unseren Auftragnehmern daher einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb.

2.2 Ökologische Kriterien

Der Auftragnehmer minimiert Umweltbelastungen und verbessert seine Umweltschutzmaßnahmen kontinuierlich.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und Zulassungen für sein Unternehmen bzw. seinen Geschäftsbetrieb eingehalten werden.

Der Auftragnehmer kennzeichnet gefährliche Stoffe und Substanzen und gewährleistet ihre sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwendung und Entsorgung. Geltende Gesetze und Vorschriften werden eingehalten.

Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf Abwasser, Abfälle und Luftemissionen werden durch den Auftragnehmer / Dienstleister / Lieferanten beachtet. Verbräuche natürlicher Ressourcen, insbesondere Energie und Wasser, werden kontinuierlich optimiert und Abfall, Abwasser und Emissionen, wenn möglich reduziert.

2.3 Soziale Kriterien

Der Auftragnehmer erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein.

Die Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138. Wenn ein Dienstleister jüngere Arbeitnehmer beschäftigt, muss er nachweisen, dass diese durch die Beschäftigung keinen übermäßigen Belastungen ausgesetzt sind.

Auftragnehmer dürfen niemanden zur Arbeit zwingen, keine Form von unfreiwilliger Arbeit sowie keine der schlimmsten Formen von Kinderarbeit für Kinder unter 18 Jahren verrichten lassen.

Der Auftragnehmer zahlt seinen Angestellten für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein.

Der Auftragnehmer gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter*innen.

Der Auftragnehmer gesteht seinen Mitarbeiter*innen Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.

Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiter*innen, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein.

Auftragnehmer müssen gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter*innen die geltende, gesetzlich festgelegte Höchstbegrenzung der Arbeitszeit nicht überschreiten.

Der Auftragnehmer schließt jede Form der Diskriminierung (bspw. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeiter*innen sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen.

2.4 Unternehmensbezogene Kriterien

Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention und zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung werden durch Auftragnehmer vollumfänglich beachtet.

Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.

Der Auftragnehmer lässt keine Form von Schwarzarbeit verrichten. Umsatz- oder Einkommensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge werden gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften entrichtet.

Gültige nationale sowie internationale Gesetze und Verordnungen sind über die gesamte Lieferkette hinweg einzuhalten.

Bei dem Transport von Waren ist bei der Wahl des Transportmittels darauf zu achten, dass die Umweltbelastung so gering wie möglich gehalten wird. Dabei ist bei internationalen Produkten der Transport per Schiff dem per Luftfracht und im kontinentalen Bereich der Bahntransport dem LKW Vorrang zu geben.

Die Bank begrüßt den Einsatz erneuerbarer Energien im Zuge des Wertschöpfungsprozesses.

Die Zusammenarbeit mit Herstellern und Händlern, die nachweisbar nach einem der branchenüblichen Prüfsiegel (EMAS, ISO 14001 etc.) zertifiziert oder nach einem der anerkannten Umweltsiegel auditiert sind, wird durch die Bank präferiert.

3. Einhaltung und Kontrolle

Soweit öffentliche Informationen bekannt werden, die Anlass zum Zweifel an der Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch den Auftragnehmer geben, ist dieser grundsätzlich bereit, nach vorheriger Abstimmung, eine Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitsvereinbarung bei ihm vor Ort zu ermöglichen.