Für regelmäßige Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag belohnt Sie der Staat mit der Wohnungsbau-Prämie (WoP). Voraussetzung dafür sind bestimmte Einkommensgrenzen.
Ihr Guthaben wächst durch Zinsen und Prämie
Der Staat zahlt für jährliche Sparbeiträge bis maximal 512 Euro (alleinstehend) und 1.024 Euro (verheiratet) 8,8 Prozent Wohnungsbau-Prämie. Zusätzlich zu Ihrem Guthaben-Zinsen erhalten Sie also maximal 45,06 bzw. 90,11 Euro dazu – Jahr für Jahr.
…ab 16
Der Anspruch auf WoP besteht schon ab 16 Jahren. Allerdings nur solange das zu versteuerte Jahreseinkommen 25.600 Euro (alleinstehend) oder 51.200 Euro (verheiratet) nicht übersteigt. Das Brutto-Einkommen kann dabei wesentlich höher ausfallen. Aufgrund persönlicher Freibeträge entspricht es nämlich nicht Ihrem zu versteuerndem Jahreseinkommen.
Neben der Wohnungsbauprämie gibt es noch weitere staatliche Zulagen.