Phishing unter Einschaltung eines Finanzagenten
Eine Form des sogenannten Phishings ist die Anwerbung von "Partnern" für einen lukrativen Nebenerwerb als Finanzagent. Die Betrüger geben sich in Jobbörsen, Internetauftritten oder direkt in Emails als Vertreter scheinbar seriöser "Finanzmanagementunternehmen" aus.
Der Finanzagent soll Zahlungen auf sein Konto entgegennehmen und dann an eine Person im Ausland weiter überweisen. Hierfür erhält der Finanzagent eine Provision aus dem eingehenden Geldbetrag. Die Gelder, die auf diesem Wege auf dem Konto des Finanzagenten eingehen, stammen meistens aus betrügerischen Handlungen, meist Gelder von Phishing-Opfern.
Die Weiterleitung des Geldes über das Konto des Finanzagenten dient der Geldwäsche! Der Finanzagent macht sich somit der Beihilfe zum Betrug und/oder Geldwäsche mit schuldig und kann belangt werden. Da die Hintermänner des Betruges meist nicht ermittelt werden können, bleibt der Finanzagent auf dem Schaden sitzen und wird u.U. zu Schadensersatz verpflichtet.
Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt!
Da verstärkt in den Medien vor derartigen Betrugsmethoden gewarnt wird, bedienen sich die Betrüger neuer Praktiken - wobei der Kontoinhaber ohne sein Wissen zum Finanzagenten missbraucht wird. Betrüger überweisen Gelder von Phishing-Opfern auf ein Konto eines "Geschäftspartners". Unter einem Vorwand wird dann dieses Geld zurückgefordert, soll aber nicht an das Ursprungskonto überwiesen werden sondern meistens ins Ausland. Für die Unannehmlichkeiten darf der "Geschäftspartner" einen kleinen Teil des Betrages behalten.
Auch diese Praktikt dient nur der Geldwäsche und der "Geschäftspartner" muss u.U. mit einer Anzeige rechnen.
Prüfen Sie Angebote immer kritisch, bei denen Sie Ihr Konto zur Abwicklung von Zahlungen zur Verfügung stellen sollen. Lassen Sie sich nicht von verlockenden Provisionsangeboten blenden!
Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoumsätze auf unerwartete Gutschriften, die Sie wieder zurück überweisen sollen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank oder zur Polizei auf.
Rückbuchungen sollten grundsätzlich nur auf das Ursprungskonto erfolgen.
Geschädigte Kontoinhaber sollten Strafanzeige erstatten - egal ob Sie unbewusst als Finanzagent missbraucht oder Opfer eines betrügerischen Kontozugriffs wurden.